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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00 (https://dejure.org/2002,16377)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2 L 456/00 (https://dejure.org/2002,16377)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 (https://dejure.org/2002,16377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergieanlagen und Regionaler Raumordnungsplan -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VG Halle, 28.05.2003 - 2 A 219/00
    Keinesfalls ist jedoch durch § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB bestimmt, dass sich die Privilegierung gegenüber sämtlichen Belangen mit der Folge durchsetzen kann, dass Windenergieanlagen an jeder beliebigen Stelle der Landschaft im Außenbereich zulässig sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19. September 1999 - A 2 S 88/98); vielmehr gilt auch für sie der Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 ; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. April 2000 - 8 S 318/99 - , NuR 2000, 514).

    Dass dies auch bei einem einzelnen Vorhaben der Fall sein kann, bedarf keiner Erörterung (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 unter Bezugnahme auf den Ausschussbericht, BT-Drucksache 13/4978, Seite 7).

    Eine derartige Beeinflussung setzt allerdings wiederum eine bestimmte Größenordnung des Vorhabens - die sich allerdings nicht an Hand einer bestimmten Meterangabe beantworten lässt (BVerwG, Beschluss v. 02. August 2002, a.a.O.) - bzw. von ihm ausgehende Emissionen, voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, OVG LSA Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O.).

    Die Raumbedeutsamkeit ergibt sich insbesondere aus der Höhe der Anlagen von jeweils knapp 100 m, ihrem erhöhten Standort auf einem großflächigen Hügel und ihrer dadurch bedingten weitreichenden Sichtbarkeit in der ansonsten vorwiegend flachen Landschaft (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O., BayrVGH, Urt. v. 22. Mai 2002 - 26 B 01.2234 - DÖV 2002, 744 [VGH Bayern 22.05.2002 - 26 B 01.2234] [ 745 ] ).

    Die Vorrang- und Eignungsgebiete, deren Festlegungen durch Abwägung nicht überwindbar sind und daher bindende Kraft haben, können ihrerseits im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 ROG kombiniert werden, indem vorgesehen wird, dass Vorranggebiete für raumbedeutsame Maßnahmen zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten für raumbedeutsame Maßnahmen nach S. 1 Nr. 3 haben (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 - unter Hinweis auf Stüer in Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Dezember 2001, Kap. B, Rdnr. 128).

    getroffene Regelung Eignungsgebiete nicht schlechthin für Windenergieanlagen, sondern lediglich für Windparks ab 20 ha Raumbedarf mit der Folge geschaffen hätte, dass Anlagen mit weniger Raumbedarf dort ausgeschlossen wären (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002, a.a.O., anders noch: OVG LSA, Beschl. v. 29. August 2001 - 2 M 130/01 -).

    Die Ausschlusswirkung der Ausweisung der Eignungsgebiete ist vielmehr so zu verstehen, dass auch raumbedeutsame Windenergieanlagen auf nicht als Teil eines Eignungsgebietes dargestellten Teilräumen von 20 ha und weniger ausgeschlossen sind; denn ansonsten wäre eine räumliche Konzentration von Windenergieanlagen und die angestrebte Vermeidung einer Vielzahl von Einzelanlagen nicht zu erreichen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 ).

    Dies ergibt sich aus der Legaldefinition des "Eignungsgebietes" in § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00; vgl. zum Darstellungsprivileg bei Flächennutzungsplänen: BVerwG, Urt. v. 19. Sept. 2002 - 4 C 10/01 -, zitiert aus juris).

    RegProgr die für die Nutzung der Windenergie erforderlichen Anlagen "so zu planen, dass sie einerseits besonders windhöffige Standorte möglichst optimal nutzen, andererseits aber Konflikte mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholungsfunktion der Landschaft sowie mit anderen räumlichen Nutzungsansprüchen vermeiden." Damit wird dem raumordnerischen Anliegen, großräumig Eignungsgebiete auszuweisen, ausreichend Ausdruck verliehen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 - zum wortgleichen REP für den Regierungsbezirk Magdeburg).

    Vielmehr handelt es sich hierbei nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 - , vgl. auch VG Dessau, Urt. v. 2. Okt. 2002 - 1 A 271/00 DE) - der sich die Kammer insoweit anschließt - um eine bloße Flächenausweisung und nicht um eine Standortzuweisung.

    Folge der Ausweisung an anderer Stelle ist, dass öffentliche Belange "in der Regel" entgegenstehen, d.h., der Gesetzgeber richtet kein absolutes Zulassungshindernis auf (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 2 L 456/00 ).

    Eine Ausnahme von der regelmäßigen Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ist allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. September 2002 - 2 L 456/00; OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 30. November 2001 - 7 A 4758/00 - ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - ).

  • VG Halle, 14.05.2003 - 2 A 424/00
    Zur näheren Bestimmung des Begriffs "raumbedeutsam" ist § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Raumordnungsgesetzes - ROG - vom 18. August 1997 (BGBl. I, S. 2081), geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I, S. 2902) heranzuziehen (BVerwG, Beschl. v. 2. Aug. 2002 - 4 B 36/02 -, zitiert aus juris; OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 -, m. w. N.).

    Erforderlich ist jedenfalls eine über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehende Wirkung (OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 -, m. w. N.; vgl. auch VG Dessau, Urt. v. 2. Okt. 2002 - 1 A 271/00 DE -, m. w. N.).

    Die - bei jedem Bauwerk vorliegende - Inanspruchnahme eines Stücks der Erdoberfläche allein reicht dafür nicht aus (OVG LSA, Urt. v. 12. Dez. 2002 - 2 L 456/00 -, m. w. N.).

    Eine Ausnahme von der regelmäßigen Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ist jedenfalls nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. September 2002 - 2 L 456/00; OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 30. November 2001 - 7 A 4758/00 - ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - ).

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01

    Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit

    Die Beklagte hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts fristgerecht Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, dem der Senat mit Beschluss vom 8. Januar 2001 - 2 L 456/00 - nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stattgegeben hat; wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluss vom 8. Januar 2001 Bezug genommen.

    Schon in dem den Beteiligten bekannten Zulassungsbeschluss des Senats vom 8. Januar 2001 - 2 L 456/00 - ist dargelegt worden, dass durch die Bestimmung des § 57 BeamtVG verhindert werden soll, dass es zu einer sog. Doppelbelastung der öffentlichen Hand dadurch kommt, dass ein geschiedener Beamter einerseits Teile seiner Versorgungsanwartschaft zu Gunsten des geschiedenen Ehegatten (als übertragene Werteinheiten) verloren hat, der Dienstherr daher einem Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers des geschiedenen Ehegatten ausgesetzt ist, und dass andererseits der Dienstherr an den geschiedenen Beamten die Versorgung in voller Höhe auszahlen müsste.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Zwar dürfte es sich bei der streitigen Windenergieanlage um ein "raumbedeutsames" Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB handeln, für das die Ausschlusswirkung der Ziele der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gilt (vgl. zur näheren Bestimmung des Begriffs der "Raumbedeutsamkeit": Urt. d. Senats v. 11.09.2003 - 2 L 456/00 -, ZNER 2003, 51).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2017 - 1 LB 18/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Das - anschließend eingeleitete - Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans in Bezug auf raumbedeutsame Windkraftanlagen (vgl. § 3 Nr. 6 ROG; vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, 4 C 4.02, NVwZ 2003, 738 [bei Juris Rn. 11]; OVG Magdeburg, Urt. v. 12.12.2002, 2 L 456/00, ZNER 2003, 51 f.) für den hier betroffenen Planungsraum soll durch die gemäß § 18 a Abs. 1 S. 2 Landesplanungsgesetz geltende vorläufige Unzulässigkeit raumbedeutsamer Windkraftanlagen gesichert werden.
  • OVG Thüringen, 30.09.2009 - 1 KO 89/07

    Immissionsschutzrecht; Windkraftanlage im Bauschutzbereich eines Flughafens;

    Insofern gehen die optischen Wirkungen der geplanten Anlagen, die eine Gesamthöhe von 98 m aufweisen sollen, über den unmittelbaren Nahbereich hinaus (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2002 - 2 L 456/00 - zit. nach Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04

    Windenergieanlagen

    Die zwei hier zu beurteilenden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 65 m und einem Rotordurchmesser von 43, 7 m würden angesichts ihrer vertikalen Ausdehnung und ihrer weitreichenden Sichtbarkeit in der vorwiegend flachen und lediglich durch Freileitungen durchkreuzten Landschaft erheblich auf den Raum und seine Landschaft einwirken (vgl. Urteile des Senats vom 12.12.2002 - 2 L 456/00 - und vom 16.06.2005 - 2 L 533/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 O 91/07

    Streitwert bei Klage betreffend Windkraftanlagen

    Sie ist auch vom Senat und anderen Obergerichten übernommen worden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12.12.2002 - 2 L 456/00 - Beschl. v. 17.11.2006 - 2 L 278/03 - BayVGH, Beschl. v. 19.10.2005 - 14 ZB 05.1895 - OVG RP, Urt. v. 16.03.2006 - 1 K 2012/04 -, VGH BW, Urt. v. 16.05.2006 - 3 S 914/05 - jeweils JURIS).
  • VG Dessau, 03.11.2004 - 1 A 57/04
    ... Weitere ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist die Raumbedeutsamkeit des jeweiligen Vorhabens (OVG ST, Beschluss vom 29.8.2001, 2 M 130/03, sowie Urteil vom 12.12.2002, 2 L 456/00; BVerwG, Urteil vom 13.3.2003, 4 C 4.02, DVBl. 2003, 164).

    Zur näheren Bestimmung des Begriffs "raumbedeutsam" ist auf die Definition in § 3 Nr. 6 ROG zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 2.8.2002, 4 B 36.03; OVG ST, Urteil vom 12.12.2002, 2 L 456/00).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02

    Der Windenergieanlage kann landes- wie bundesrechtlich Denkmalschutz

    Die zwei hier zu beurteilenden mit einer Nabenhöhe von 77, 9 m und einem Rotordurchmesser von 44, 0 m hohen Windenergieanlagen sind angesichts ihrer vertikalen Ausdehnung und ihrer weitreichenden Sichtbarkeit in der vorwiegend flachen und lediglich durch die 20-kV-Freileitung durchkreuzten Landschaft raumbedeutsam (vgl. Urt. des Sen. v. 12.12.2002 - 2 L 456/00 -).
  • OVG Thüringen, 30.06.2006 - 1 KO 564/01

    Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen; Baugenehmigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 4 A 162/16

    Windkraftanlage; Regionalplan; Vorranggebiet; Eignungsgebiet; Rügefrist für

  • VG Braunschweig, 01.08.2013 - 2 B 798/13

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelskonzept; Integrationsgebot; Kongruenzgebot

  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02

    Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm;

  • VG Lüneburg, 29.06.2004 - 2 A 167/03

    Ersetzung Einvernehmen; Flächennutzungsplanentwurf; Raumbedeutsamkeit;

  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02

    Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend;

  • VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
  • VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09

    Raumbedeutsamkeit von Windmessmasten im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB;

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